Version: 1.0, Datum des Inkrafttretens: 14.10.2024
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Inhalt
³ú³Ü°ùü³¦°ì
1. Eingangsbestimmungen
1.1 Anwendbarkeit. Diese produktspezifischen Bedingungen legen die rechtsverbindlichen Bedingungen für den Wiederverkauf der Dienstleistungen des Partners an Kunden über die ÐßÐßÊÓÆµ-Plattform fest.
2. Begriffsbestimmungen
2.1 Begriffsbestimmungen. Großgeschriebene Worte, die in diesen produktspezifischen Bedingungen nicht definiert sind, haben die Bedeutung, die diesen Worten in den ±á²¹³Ü±è³Ù²µ±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ²ú±ð»å¾±²Ô²µ³Ü²Ô²µ±ð²Ô zugewiesen wird. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den in den ±á²¹³Ü±è³Ù²µ±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ²ú±ð»å¾±²Ô²µ³Ü²Ô²µ±ð²Ô und den in diesen Produktspezifischen Bedingungen enthaltenen Begriffsbestimmungen haben die in diesen Produktspezifischen Bedingungen enthaltenen Begriffsbestimmungen Vorrang.
- „K²¹°ù³Ù±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù“ bezeichnet die Gebühr für die Nutzung von Zahlungskartennetzen;
- „Grenzüberschreitende Überweisung“ bezeichnet die Dienstleistungen des Zahlungsdienstleistungsanbieters, die grenzüberschreitende Geldtransfers erleichtern;
- „K³Ü²Ô»å±ð“ bezeichnet eine Person, die die Dienstleistungen des Partners über das Inserat erwirbt;
- „K³Ü²Ô»å±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù“ bezeichnet die Gebühr, die auf der ÐßÐßÊÓÆµ-Plattform als der vom Kunden für die Dienstleistungen des Partners zu zahlende Betrag aufgeführt ist;
- ‽¦Ã¼³¦°ì²ú³Ü³¦³ó³Ü²Ô²µâ€œ bezeichnet eine Transaktion, die auf Antrag des Kunden oder der ausstellenden Bank gemäß den einschlägigen Regeln des Systems erfolgreich ³ú³Ü°ùü³¦°ìgebucht wird, was zu einer teilweisen oder vollständigen Rückabwicklung der Transaktion führt;
- ‽¦Ã¼³¦°ì²ú³Ü³¦³ó³Ü²Ô²µ²õ²µ±ð²úü³ó°ù“ bezeichnet die Gebühr für eine Rückbuchung;
- „A²Ô´Ú±ð³¦³ó³Ù³Ü²Ô²µâ€œ bezeichnet eine von einem Kunden veranlasste Anweisung, eine bearbeitete Transaktion rückgängig zu machen oder für ungültig zu erklären;
- „Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet das Datum, an dem diese Produktspezifischen Bedingungen in Kraft treten und wirksam werden;
- ‱õ²Ô²õ±ð°ù²¹³Ù“ bezeichnet die Dienstleistungen des Partners, die den Kunden über die ÐßÐßÊÓÆµ-Plattform angeboten werden;
- â€Î«Ã¤²Ô»å±ô±ð°ù²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô“ bezeichnet Kartengebühren, die Kartenschutz- & Tokenisierungsgebühr, die Rückbuchungsgebühr, die Zahlungsanforderungsgebühr (falls zutreffend), die Rückerstattungsgebühr, die grenzüberschreitende Gebühr und andere Gebühren, wie diese in der Vereinbarung angegeben sind oder zu einem späteren Zeitpunkt von ÐßÐßÊÓÆµ dem Partner mitgeteilt werden. Alle Händlergebühren werden vom Partner an ÐßÐßÊÓÆµ gezahlt.
- „Z²¹³ó±ô³Ü²Ô²µ²õ²¹²ú·É¾±³¦°ì±ô³Ü²Ô²µ²õ»å¾±±ð²Ô²õ³Ù±ð“ bezeichnet die Zahlungsabwicklungsdienstleistungen, die vom Zahlungsdienstleistungsanbieter erbracht werden;
- „Z²¹³ó±ô³Ü²Ô²µ²õ²¹²Ô´Ú´Ç°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ²õ²µ±ð²úü³ó°ù“ bezeichnet die Gebühr, die für jede über ein Zahlungsterminal abgewickelte Zahlungsanforderung erhoben wird;
- „Z²¹³ó±ô³Ü²Ô²µ²õ»å¾±±ð²Ô²õ³Ù±ô±ð¾±²õ³Ù³Ü²Ô²µ²õ²¹²Ô²ú¾±±ð³Ù±ð°ù“ bezeichnet Stripe Inc. ein Unternehmen aus Delaware und/oder Stripe Payments Company oder ein anderes verbundenes Unternehmen von Stripe, wie jeweils zutreffend;
- „A³Ü²õ³ú²¹³ó±ô³Ü²Ô²µâ€œ bezeichnet den endgültigen Betrag, der von ÐßÐßÊÓÆµ an den Partner überwiesen wird. Sie berechnet sich aus den von ÐßÐßÊÓÆµ erhaltenen Kundengebühren abzüglich der Händlergebühren und anderer Gebühren oder Beträge, die vom Partner an ÐßÐßÊÓÆµ zu zahlen sind, sowie anderer Gebühren, die an den Zahlungsdienstleistungsanbieter bzw. die Empfängerbank des Partners zu zahlen sind, wie jeweils zutreffend.
- „Produktspezifische Bedingungen“ bezeichnet diese Produktspezifischen Bedingungen, die für den Wiederverkauf gelten;
- â€Â˱ð°ùö´Ú´Ú±ð²Ô³Ù±ô¾±³¦³ó³Ü²Ô²µ²õ»å²¹³Ù³Ü³¾â€œ bezeichnet das Datum, an dem die Produktspezifischen Bedingungen auf der ÐßÐßÊÓÆµ-Website veröffentlicht werden;
- ‽¦Ã¼³¦°ì±ð°ù²õ³Ù²¹³Ù³Ù³Ü²Ô²µâ€œ bezeichnet eine teilweise oder vollständige Gutschrift einer bestimmten Transaktion, wobei die Gelder auf Initiative oder Antrag des Partners an den Kunden ³ú³Ü°ùü³¦°ìerstattet werden;
- ‽¦Ã¼³¦°ì±ð°ù²õ³Ù²¹³Ù³Ù³Ü²Ô²µ²õ²µ±ð²úü³ó°ù“ bezeichnet die Gebühren für eine Rückerstattung;
- „W¾±±ð»å±ð°ù±¹±ð°ù°ì²¹³Ü´Ú“ bezeichnet die Vereinbarung, bei der ÐßÐßÊÓÆµ die Rolle eines Wiederverkäufers bestimmter Dienstleistungen des Partners über die ÐßÐßÊÓÆµ-Plattform übernimmt.
- „S²â²õ³Ù±ð³¾±ð¾±²µ²Ô±ð°ù“ bezeichnet Parteien, die eine bestimmte Zahlungsmethode regeln, wie VISA, MasterCard, Discover oder vergleichbare Einrichtungen;
- „S²â²õ³Ù±ð³¾°ù±ð²µ±ð±ô²Ô“ bezeichnet die Richtlinien, Satzungen, Regeln, Vorschriften, Verfahren und/oder Ausnahmeregelungen, die von den Systemeignern und anderen Finanzinstituten, die die vom Zahlungsdienstleistungsanbieter unterstützten Zahlungsmethoden und -netze betreiben, herausgegeben werden (dazu gehören die Betriebsregeln der Zahlungskartennetze von Visa, MasterCard oder American Express, Bacs, CHAPs und die SEPA-Betriebsregeln);
- „Steuern“ bezeichnet alle Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Festsetzungen jeglicher Art, einschließlich von, aber nicht beschränkt auf Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungs-, harmonisierte, Verkaufs-, Nutzungs- oder Quellensteuern, die von einer lokalen, staatlichen, provinzeigenen, föderalen oder ausländischen Gerichtsbarkeit erhoben werden;
- „T°ù²¹²Ô²õ²¹°ì³Ù¾±´Ç²Ô“ bezeichnet eine über die ÐßÐßÊÓÆµ-Plattform ausgelöste Zahlungsanforderung, Geldbeträge auf ein oder von einem verbundenen Konto eines Zahlers zu überweisen.
3. Wiederverkau
3.1 Gegenstand. Vorbehaltlich der in diesen Produktspezifischen Bedingungen festgelegten Bedingungen stellt der Partner ÐßÐßÊÓÆµ während der Laufzeit der Vereinbarung das Inserat für den Wiederverkauf der Dienstleistungen des Partners an die Kunden zur Verfügung, und ÐßÐßÊÓÆµ zahlt dem Partner die entsprechenden Beträge aus. ÐßÐßÊÓÆµ erbringt keine der Dienstleistungen des Partners direkt für den Kunden. Der Wiederverkauf gilt als ÐßÐßÊÓÆµ-Dienstleistung im Sinne der Hauptbedingungen und die Hauptbedingungen finden für den Wiederverkauf Anwendung.
3.2 Wiederverkauf Der Partner ernennt hiermit ÐßÐßÊÓÆµ zu seinem nicht-exklusiven Wiederverkäufer bestimmter Dienstleistungen des Partners über die ÐßÐßÊÓÆµ-Plattform weltweit an Kunden während der Laufzeit der Vereinbarung. Der Partner ist allein für die Erbringung der Dienstleistungen des Partners an den Kunden verantwortlich.
4. Inserate
4.1 Inserat. Der Partner verpflichtet sich, das Inserat auf der ÐßÐßÊÓÆµ-Plattform gemäß den von ÐßÐßÊÓÆµ erteilten Anweisungen oder Spezifikationen einzureichen. Der Partner hat die volle Kontrolle und trägt die volle Verantwortung für das Hochladen der Verfügbarkeit von Unterkünften und anderen Dienstleistungen des Partners, die Teil des Inserats sind, sowie für die Aktualisierung der Geschäftsbedingungen, die für die Dienstleistungen des Partners Anwendung finden, die über das Verzeichnis zur Verfügung gestellt werden.
4.2 Kundengebühren. ÐßÐßÊÓÆµ wird vom Partner ermächtigt, dem Kunden die Kundengebühren in Rechnung zu stellen.
4.3 Lizenzgewährung. Durch das Hochladen seines Inserats auf der ÐßÐßÊÓÆµ-Plattform ermächtigt der Partner ÐßÐßÊÓÆµ, alle Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, geschützten Logos, Domain-Namen und alle anderen Quellen- oder Geschäftskennzeichen in Verbindung mit dem Wiederverkauf der Dienstleistungen des Partners gemäß der Vereinbarung zu verwenden.
4.4 Gewährleistungen. Der Partner sichert zu und gewährleistet, dass das Inserat oder jeder andere vom Partner auf die ÐßÐßÊÓÆµ-Plattform hochgeladene Inhalt (i) nicht gegen Vereinbarungen verstößt, die der Partner mit Dritten getroffen hat, (ii alle geltenden Gesetze einhält und (iii) nicht mit den Rechten Dritter kollidiert. ÐßÐßÊÓÆµ ist berechtigt, jederzeit und nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung den Zugriff auf das verfügbare Inserat und auf die auf die ÐßÐßÊÓÆµ-Plattform hochgeladenen Inhalte von Partnern zu entfernen oder zu sperren, wenn diese aus irgendeinem Grund als anstößig erachtet werden, insbesondere wenn sie gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen.
5. Auszahlungen
5.1 Auszahlungen. ÐßÐßÊÓÆµ ist für die Vornahme der Auszahlungen an den Partner verantwortlich. Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass die Auszahlungen vom Zahlungsdienstleistungsanbieter im Namen von ÐßÐßÊÓÆµ vorgenommen werden. Da es sich bei den Auszahlungen um grenzüberschreitende Überweisungen handelt, erkennt der Partner an, dass zusätzliche Anforderungen oder Gebühren der lokalen Empfängerbank des Partners Anwendung finden können. Daher erklärt sich der Partner ausdrücklich damit einverstanden, dass der Zahlungsdienstleistungsanbieter oder seine Empfängerbank ihn bezüglich dieser Anforderungen direkt kontaktiert und dass er etwaige von diesen verlangte zusätzliche Gebühren entrichten muss.
5.2 Aufrechnung. Der Partner ermächtigt ÐßÐßÊÓÆµ hiermit, alle Händlergebühren, Gebühren und andere vom Partner zu zahlende Beträge mit Auszahlungen zu verrechnen. Wenn die Auszahlungen die ÐßÐßÊÓÆµ geschuldeten Beträge nicht vollständig abdecken, ist der Partner verpflichtet, ÐßÐßÊÓÆµ unverzüglich einen Betrag in Höhe des Restsaldos zu zahlen.
5.3 Auszahlungsverzögerung. Der Partner erkennt an, dass ÐßÐßÊÓÆµ die Auszahlung einer Auszahlung verzögern oder ³ú³Ü°ùü³¦°ìhalten kann, wenn diese durch (a) die Nichtverfügbarkeit eines Zahlungsdienstleistungsanbieters oder seines Finanzpartners, einer Regierungsbehörde, eines Telekommunikationsanbieters oder eines anderen Dienstleisters; (b) falsche Informationen, wie z. B. Bankkontonummern, die ÐßÐßÊÓÆµ zur Verfügung gestellt wurden; (c) die Ausrüstung, Software oder andere Technologie des Partners; (d) ein Ereignis, auf das ÐßÐßÊÓÆµ keinen Einfluss hat, verursacht wurde. Darüber hinaus kann ÐßÐßÊÓÆµ eine Auszahlung verzögern oder ³ú³Ü°ùü³¦°ìhalten, wenn ÐßÐßÊÓÆµ oder der Zahlungsdienstleistungsanbieter vernünftigerweise davon ausgeht, dass es im Zusammenhang mit der Transaktion zu einer Anfechtung kommen könnte. In solchen Fällen kann die Auszahlung ³ú³Ü°ùü³¦°ìgehalten werden, bis die Anfechtung beigelegt ist.
5.4 Währungsumrechnung. Der Partner erkennt an, dass die Kundengebühren einer Währungsumrechnung unterliegen, und es liegt im alleinigen Ermessen des Zahlungsdienstleistungsanbieters, zum Zeitpunkt der Transaktion den für die Transaktion geltenden Umrechnungskurs zu bestimmen. Im Falle einer Rückerstattung wird für die Berechnung der Rückerstattung der zum Zeitpunkt der Rückerstattung gültige Umrechnungskurs verwendet.
5.5 Steuern. Wenn ÐßÐßÊÓÆµ verpflichtet ist, Steuern einzubehalten, kann ÐßÐßÊÓÆµ diese Steuern von dem Betrag abziehen, der dem Partner ansonsten geschuldet wird, und diese Steuern an die zuständige Finanzbehörde zahlen. Wenn der Partner von der Zahlung dieser Steuern befreit ist oder anderweitig zur Zahlung eines ermäßigten Steuersatzes berechtigt ist, kann er ÐßÐßÊÓÆµ eine Originalbescheinigung vorlegen, die den geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht und die seine Steuerbefreiung oder die Berechtigung zur Zahlung eines ermäßigten Steuersatzes bescheinigt; in diesem Fall wird ÐßÐßÊÓÆµ die von der Bescheinigung abgedeckten Steuern nicht abziehen. Der Partner muss auf Anfrage von ÐßÐßÊÓÆµ genaue Informationen über seine Steuerangelegenheiten zur Verfügung stellen.
5.6 Kaution. ÐßÐßÊÓÆµ kann verlangen, dass der Partner eine Kaution oder eine Reserve leistet, um das mit dem Wiederverkaufsmodell verbundene Verlustrisiko für ÐßÐßÊÓÆµ zu mindern. Der Partner erkennt an, dass ÐßÐßÊÓÆµ berechtigt ist, die Reserve oder die Kaution aus den Kundengebühren oder durch direkte Anforderung von Geldern vom Partner zu finanzieren. Der Partner verpflichtet sich, die erforderlichen Mittel auf Anfrage von ÐßÐßÊÓÆµ unverzüglich zur Verfügung zu stellen. ÐßÐßÊÓÆµ kann die Kaution oder Reserve während der Laufzeit und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach deren Beendigung einbehalten.
6. Überprüfung der Kenntnisse über den Kunden (KYC)
6.1 Verpflichtung des Partners, sich einer KYC-Prüfung zu unterziehen. Der Partner muss sich einer Überprüfung (Know Your Customer) unterziehen, um ÐßÐßÊÓÆµ die Einhaltung von Anti-Terrorismus-, Anti-Geldwäsche-, Anti-Terrorismusfinanzierungs-, Finanzdienstleistungs- und anderen geltenden Gesetzen und Vorschriften zu ermöglichen. Der Partner nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Zahlungsdienstleistungsanbieter auch eine KYC-Überprüfung des Partners durchführen und direkt Informationen oder Dokumente vom Partner zum Zwecke der KYC-Überprüfung anfordern kann.
6.2 KYC-Überprüfungsverfahren. Auf Aufforderung von ÐßÐßÊÓÆµ oder des Zahlungsdienstleistungsanbieters wird der Partner jederzeit und ohne unnötige Verzögerung das KYC-Überprüfungsformular ausfüllen, ÐßÐßÊÓÆµ oder dem Zahlungsdienstleistungsanbieter die angeforderten Informationen über seine Geschäftstätigkeit, Gesellschafter, letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer und andere relevante Details zur Verfügung und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen. Der Partner ist verpflichtet, umfassende, genaue und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen.
6.3 Zusätzliche Prüfung. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass ÐßÐßÊÓÆµ oder der Zahlungsdienstleistungsanbieter zusätzliche Überprüfungen der Identität, der Kreditwürdigkeit und des Hintergrunds des Partners durchführen kann, indem sie sich mit den entsprechenden Registern und staatlichen Behörden in Verbindung setzen und diese konsultieren.
6.4 KYC-Überprüfungsergebnisse. Nach Einreichung aller erforderlichen Informationen und Dokumente wird ÐßÐßÊÓÆµ und/oder der Zahlungsdienstleistungsanbieter den Partner überprüfen. Nach der Überprüfung des Partners liegt es im alleinigen Ermessen von ÐßÐßÊÓÆµ, die Erbringung der ÐßÐßÊÓÆµ-Dienstleistungen an den Partner zu akzeptieren oder abzulehnen.
6.5 Änderungen der Informationen. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, ÐßÐßÊÓÆµ im Voraus über alle Änderungen der während des KYC-Überprüfungsprozesses angegebenen Informationen zu informieren.
6.6 Autorisierte Offenlegung. ÐßÐßÊÓÆµ behält sich das Recht vor, die während des KYC-Verfahrens über den Partner gesammelten Informationen und Dokumente an den Zahlungsdienstleistungsanbieter, die verbundenen Unternehmen des Zahlungsdienstleistungsanbieters und die verbundenen Unternehmen von ÐßÐßÊÓÆµ weiterzugeben.
6.7 Aussetzung und Kündigung. Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass ÐßÐßÊÓÆµ: (a) die Erbringung der ÐßÐßÊÓÆµ-Dienstleistungen an den Partner mit sofortiger Wirkung auszusetzen und/oder (b) die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen kann, wenn eine der folgenden Bedingungen eintritt: (i) der Partner das KYC-Überprüfungsformular nicht ausfüllt oder ÐßÐßÊÓÆµ die angeforderten Informationen oder Dokumente nicht unverzüglich nach einer Aufforderung zur Verfügung stellt, (ii) der KYC-Überprüfungsprozess aus irgendeinem Grund nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann, (iii) der Partner es versäumt, Änderungen der KYC-Informationen gemäß Klausel 6.5 im Voraus mitzuteilen, (iv) der Partner die aktuellen oder zukünftigen KYC-Überprüfungsanforderungen nicht erfüllt oder (v) ÐßÐßÊÓÆµ sich nach eigenem Ermessen aufgrund der KYC-Überprüfung weigert, dem Partner einen Wiederverkauf anzubieten.
7. Haftung und Freistellung
7.1 Haftung. Der Partner ist verantwortlich und haftet gegenüber ÐßÐßÊÓÆµ in vollem Umfang für Rückbuchungen, Rückbuchungsgebühren, Rückerstattungen, Rückerstattungsgebühren und Gebühren, die sich aus Streitigkeiten, Ansprüchen und Bußgeldern ergeben, die mit den diesen Produktspezifischen Bedingungen widersprechenden Aktivitäten des Partners in Verbindung stehen.
7.2 Freistellung. Der Partner verpflichtet sich, ÐßÐßÊÓÆµ und seine verbundenen Unternehmen in vollem Umfang im Hinblick auf Ansprüchen Dritter freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus (i) dem Wiederverkauf, (ii) der Erbringung von Dienstleistungen des Partners an Kunden, einschließlich aller damit verbundenen Zahlungen, Ausgaben, Transaktionen, Rückbuchungen, Rückbuchungsgebühren, Rückerstattungen, Rückerstattungsgebühren, Ansprüche und Geldbußen, (iii) der Stornierung von über die ÐßÐßÊÓÆµ-Plattform bestellten Dienstleistungen des Partners und (iv) grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Betrug seitens des Partners ergeben. 7.3 Die Haftung des Partners nach Klausel 7 ist unbeschränkt.
8. KÜNDIGUNG UND AUSSETZUNG
8.1 Kündigung und Aussetzung durch ÐßÐßÊÓÆµ. Zusätzlich zu den in Klausel 6 oder an anderer Stelle in der Vereinbarung aufgeführten Gründen kann ÐßÐßÊÓÆµ die ÐßÐßÊÓÆµ-Dienstleistungen aussetzen und alle Kundengebühren einbehalten oder diese Vereinbarung kündigen, wenn (i) ÐßÐßÊÓÆµ nach eigenem Ermessen feststellt, dass der Partner aufgrund eines erheblichen Betrugsrisikos oder eines anderen Risikos illegaler Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung der ÐßÐßÊÓÆµ-Dienstleistungen durch den Partner nicht für die ÐßÐßÊÓÆµ-Dienstleistungen in Frage kommt, oder (ii) ein anwendbares Gesetz, ein Zahlungsdienstleistungsanbieter oder die Systemregeln dies von ÐßÐßÊÓÆµ verlangen.
9. ÄNDERUNGEN AN DIESEN PRODUKTSPEZIFISCHEN BEDINGUNGEN
9.1 Änderungen der Produktspezifischen Bedingungen. ÐßÐßÊÓÆµ kann nach eigenem Ermessen und jederzeit Änderungen an diesen Produktspezifischen Bedingungen vornehmen. ÐßÐßÊÓÆµ verpflichtet sich, den Partner über entsprechende Änderungen zu informieren, bevor die Änderungen in Kraft treten, indem eine neue, aktualisierte Version der produktspezifischen Bedingungen auf der ÐßÐßÊÓÆµ-Website veröffentlicht wird. 9.2 Kündigungsrecht. Wenn der Partner mit den von ÐßÐßÊÓÆµ vorgenommenen Änderungen an diesen Produktspezifischen Bedingungen nicht einverstanden ist, hat er das Recht, die Vereinbarung (und die Nutzung der ÐßÐßÊÓÆµ-Plattform und des Wiederverkaufs) jederzeit innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung einer neuen Version auf der ÐßÐßÊÓÆµ-Website zu kündigen.